Vorliebe für Messaging und Social Media setzt Unternehmen beim Kundenservice unter Druck

Unternehmen müssen sich im Kundenservice an eine neue Kommunikations-Kultur anpassen, ansonsten laufen sie Gefahr, in Rückstand zu geraten und Kunden zu verlieren. Das ist ein Ergebnis einer internationalen Studie von BT und Cisco, für die 5000 Endkunden befragt wurden.

Die Studie „The Digital Customer 2017 – Chat, tap, talk: Eight Key Trends to transform your digital customer experience“ deutet darauf hin, dass zunehmend mehr Konsumenten es bevorzugen, mit Unternehmen über Messaging-Dienste und Social Media in Kontakt zu treten und sich mit ihnen auszutauschen – ein Trend, der durch den Anstieg der persönlichen Nutzung von Apps wie WhatsApp verstärkt wird. Besonders auffällig ist der Trend in China. Dort nutzen bereits 37 Prozent der Befragten die dort populäre App WeChat für den Kundenservice.

Die Untersuchung ergab zudem, dass nahezu die Hälfte (48 Prozent) der Befragten frustriert ist, wenn ein Unternehmen keinen textbasierten Chat anbietet (in Deutschland: 34 Prozent). Besonders bei den jüngeren Kunden stehen soziale Medien hoch im Kurs; so gaben 70 Prozent der 18- bis 34jährigen an, für ihre Einkäufe immer stärker auf Informationen aus sozialen Netzwerken zurückzugreifen (in Deutschland: 63 Prozent). „Vorliebe für Messaging und Social Media setzt Unternehmen beim Kundenservice unter Druck“ weiterlesen

Diese Neuerungen kommen im Digitaljahr 2018

Kunden von Mediendiensten können ihre Abos auch im EU-Ausland nutzen

Wer in Deutschland kostenpflichtige Streamingdienste für etwa Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, konnte diese bislang nur innerhalb Deutschlands abrufen. Das ändert sich ab April 2018. Dann kann jeder Nutzer seinen abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen – beispielsweise im Urlaub oder während eines Auslandssemesters. Bezahldienste sind dann verpflichtet, dies möglich zu machen. Für kostenlose Online-Angebote besteht dazu keine Pflicht.

Instant Payment: Überweisungen in Echtzeit

Drei Tage lang auf sein Geld warten? Das ist bald Vergangenheit. Denn mit der Einführung von „SEPA-Instant Payments“ können Kontoüberweisungen dann in Echtzeit abgewickelt werden. Zahlungsempfänger in der gesamten Euro-Zone bekommen ihre Zahlungen innerhalb von zehn Sekunden gutgeschrieben – und das auch sonn- und feiertags rund um die Uhr. Erste Banken bieten diesen Service bereits seit dem 21. November 2017 an. Der große Durchbruch in der Breite soll im nächsten Jahr kommen. Es wird erwartet, dass Echtzeitzahlungen sowohl von Privatperson zu Privatperson als auch im E-Commerce möglich sind. Ebenso werden Bankkunden an Ladenkassen in Echtzeit zahlen können, etwa per Smartphone-App im Supermarkt. Die Instant Payments sollen damit ein Zahlverfahren ermöglichen, das an allen Bezahlpunkten einsetzbar ist und direkt mit dem jeweiligen Girokonto in Verbindung steht.

Kreditkartengebühren beim Bezahlen fallen weg

Ob beim Online-Shoppen oder im Laden: Ab kommendem Jahr entfallen europaweit die Gebühren beim Bezahlen mit Kreditkarte. Händler dürfen somit in vielen Fällen keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr berechnen. Für Bargeldabhebungen im Ausland können Banken weiterhin Entgelte verlangen.

Neue Beschwerdemöglichkeiten bei sozialen Netzwerken

Ab dem 1. Januar 2018 gelten alle Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (kurz: NetzDG), mit dem rechtswidrige Inhalte auf sozialen Netzwerken besser bekämpft werden sollen. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube müssen es ihren Nutzern ab dann ermöglichen, sich über verbotene Inhalte beschweren zu können. So sollen sie Verbotenes direkt bei den jeweiligen sozialen Netzwerken melden können. Diese Inhalte werden dann vom Netzwerk überprüft und gelöscht, wenn ein Verstoß gegen Gesetze festgestellt wird. Strafbar sind nach dem NetzDG etwa Beleidigungen, aber auch wenn Nutzer verbotene Symbole wie ein Hakenkreuz posten oder den Holocaust leugnen.

Datenschutzgrundverordnung wird wirksam

Ab 25. Mai 2018 gilt für Unternehmen die neue Datenschutzgrundverordnung, die EU-weit die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt. Diese Verordnung stärkt unter anderem auch Verbraucherrechte. Nutzer können von Unternehmen dann verlangen, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, diese zu berichtigen und zu löschen. Darüber hinaus können sie erwirken, dass ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter (oder an sie selbst) übertragen werden. Dies muss in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erfolgen. Neu ist auch, dass Verbraucher jetzt umfangreiche Informations-, Auskunfts- und Widerspruchsrechte haben, wenn Anbieter von ihnen Nutzerprofile erstellen oder automatisierte Entscheidungen zu ihren Nutzerdaten treffen.




Heiligabend: Technik ja, aber in Maßen

Ein Selfie mit den Großeltern, gemeinsam auf der neuen Spielkonsole zocken oder mit weit entfernten Familienmitgliedern skypen: Zwischen Festtagsessen und Geschenkeauspacken spielt auch Technik an Heiligabend eine große Rolle bei den Bundesbürgern. Für das Smartphone haben 68 Prozent aber klare Regeln getroffen. Bei gut der Hälfte (54 Prozent) wird das Smartphone während des Weihnachtsessens nicht in die Hand genommen. Jeder Dritte (33 Prozent) gibt jedoch an, an Heiligabend vermehrt Videos und Fotos mit dem Gerät zu machen. Nur bei jedem Sechsten (16 Prozent) herrscht am Weihnachtsabend ein striktes Smartphone-Verbot. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie unter 1.010 Bundesbürgern im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

„Das Smartphone ersetzt für viele die Kamera ebenso wie das Fotoalbum oder den Terminkalender, entsprechend wird es auch an Heiligabend genutzt. Noch wichtiger als sonst ist aber vielen, dass die Smartphones nicht von den Menschen drumherum ablenken – und das lässt sich mit ein paar einfachen Absprachen erreichen“, wird Bitkom-Expertin Marie-Teresa Weber in einer entsprechenden Mitteilung zitiert. „Auch wenn gerne auf Kinder und Jugendliche geschaut wird: Gerade Erwachsene sollten da mit gutem Beispiel vorangehen.“

Die smarte Technik vom Wunschzettel wird ebenfalls direkt getestet: Jeder Fünfte (19 Prozent) gibt an, Weihnachtsgeschenke wie Spielkonsolen oder Tablets noch an Heiligabend gemeinsam mit Familie oder Freunden auszuprobieren. Um die Menschen sehen und sprechen zu können, die nicht zum Fest anreisen konnten, nutzen 8 Prozent außerdem Videotelefonie-Dienste wie Skype an Heiligabend. Weitere 8 Prozent geben an, sich gerne von Familie und Freunden die neueste Technik erklären zu lassen, während 4 Prozent die Gelegenheit nutzen, um ihren Liebsten bei Technikfragen weiterzuhelfen. Weit verbreitet ist auch das gemeinsame Fernsehen: Knapp die Hälfte (48 Prozent) macht es sich mit einem Film oder einer Weihnachtssendung vorm TV gemütlich. „Heiligabend: Technik ja, aber in Maßen“ weiterlesen