Bitkom: Unternehmen fehlen Fachkräfte für Datenschutz

Durch neue Datenschutzregelungen werden Unternehmen in diesem Jahr vor große Herausforderungen gestellt. Doch für die Umsetzung fehlt vielen von ihnen häufig ausreichend qualifiziertes Personal. So fand eine repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom heraus, dass mehr als jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) in Deutschland weniger als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant hat, die sich hauptsächlich mit Datenschutzthemen befassen.

Durch neue Datenschutz -Regelungen werden  Unternehmen in diesem Jahr vor große Herausforderungen gestellt. Doch für die Umsetzung fehlt vielen von ihnen häufig ausreichend qualifiziertes Personal.
Durch neue Datenschutz -Regelungen werden  Unternehmen in diesem Jahr vor große Herausforderungen gestellt. Doch für die Umsetzung fehlt vielen von ihnen häufig ausreichend qualifiziertes Personal.

Wenn am 25. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, ergeben sich viele neue Pflichten für Unternehmen. „Der Arbeitsaufwand bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist enorm, gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach passenden Fachkräften“, wird Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit, in einer Mitteilung zitiert.

Zurzeit wird von gut jedem vierten Unternehmen (27 Prozent) in eine Vollzeitstelle für Datenschutzangelegenheiten investiert. Allerdings haben nur rund 14 Prozent der befragten Unternehmen mehr als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter, die sich hauptsächlich mit Datenschutz beschäftigen, vorgesehen.




Ab 25. Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach der zweijährigen Umsetzungsfrist müssen dann alle Unternehmen die neuen Regeln beachten. Das Erstellen eines Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten steht dabei für viele Unternehmen im Mittelpunkt. Außerdem müssen die Unternehmen Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigen. (Mehr dazu lesen Sie HIER)

Bitkom: „Künftige Innovationen werden durch die E-Privacy-Verordnung bedroht“

Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018, wird die EU über die sogenannte E-Privacy-Verordnung entscheiden, dessen Ziel es ist zum einen, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu schützen und zum anderen formuliert die E-Privacy-Verordnung zusätzliche Datenschutzvorschriften, die besonders im Bereich der Verarbeitungs- und Speicherfunktion in Endgeräten wie PCs, Tablets oder Smartphones über die Datenschutzgrundverordnung hinausgehen.

Der Digitalverband kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf der EU-Kommission zur E-Privacy-Verordnung.:„Künftige Innovationen werden durch die E-Privacy-Verordnung bedroht“, sagt Dehmel. So werde die bereits gefundene Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre einerseits und neuen Technologien andererseits wieder zerschlagen. „Was die Datenschutzgrundverordnung erlaubt, darf die E-Privacy-Verordnung nicht wieder zurückdrehen.“

Bisher stellt die E-Privacy-Verordnung in mehreren Bereichen eine nach DSGVO erlaubte Datenverarbeitung entweder unter den Vorbehalt einer strengeren Form der Einwilligung oder untersagt sie vollständig. Zudem würden durch den Kommissionsentwurf auch Vorgänge erfasst werden, die keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen.

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