„E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann“

Heute veröffentlicht der Nationale Normenkontrollrat das Gutachten „E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann“. Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates Dr. Johannes Ludewig erklärt dazu: „E-Government in Deutschland kommt trotz mancher Einzelerfolge insgesamt viel zu langsam voran. In den einschlägigen E-Government-Rankings ist Deutschland zuletzt weiter abgerutscht oder verharrt im hinteren Mittelfeld. Die Flüchtlingskrise hat gezeigt, wie nötig eine bessere Verzahnung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren ist, um als Staat effizient und effektiv handeln zu können. Den digitalen Aufstieg schaffen wir aber nur, wenn wir zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit kommen. Dafür brauchen wir eine Vereinbarung auf höchster politischer Ebene zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – einen E-Government-Pakt Deutschland.“

Wie ein solcher E-Government-Pakt ausgestaltet werden kann, zeigt das heute veröffentlichte Gutachten. Empfohlen wird ein neu gefasster IT-Staatsvertrag, der einen verbindlichen digitalen Servicestandard für Deutschland festlegt. Das bedeutet, dass alle E-Government-Aktivitäten bei Bund, Ländern und Kommunen auf diesen digitalen Servicestandard ausgerichtet sein müssen. Sie müssen konsequent nutzerfreundlich sein und standardisierte Schnittstellen und Komponenten wiederverwenden, damit die Kommunikation auch über die föderalen Ebenen hinweg reibungslos funktioniert. Diese föderale IT-Infrastruktur soll durch ein gemeinsames Digitalisierungsbudget von Bund und Ländern getragen werden, wobei der Bund einen erhöhten Anteil tragen könnte, um den Einstieg in eine gemeinsame Finanzierung zu erleichtern. Das gemeinsame Digitalisierungsbudget ist Grundlage dafür, dass alle wesentlichen Verwaltungsangebote für Bürger und Unternehmen vollständig digitalisiert werden. Ziel der empfohlenen Strategie ist es, die bereits bestehenden guten Lösungsbeispiele und E-Government-Initiativen der Verwaltungen in Deutschland zusammenzubringen und zu kostengünstigen flächendeckenden Angeboten weiterzuentwickeln.

„Eine konsequente Digitalisierung ist Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Staates und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Mit dem nun vorliegenden Gutachten geben wir Ideen und Empfehlungen ab, wie der digitale Aufstieg gelingen und das bestehende strukturelle Defizit in der föderalen IT-Zusammenarbeit überwunden werden kann. Den Willen für mutige Entscheidungen und eine entschlossene Umsetzung muss jedoch die Politik aufbringen und zwar jetzt! Es ist 5 vor 12!“, so Dr. Ludewig.





Das Gutachten
wurde im Auftrag des Normenkontrollrates von der CSC Deutschland GmbH erstellt. Es schließt an das Gutachten aus dem November 2015 „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ an, das im Auftrag des Normenkontrollrates vom Kompetenzzentrum öffentliche IT (Fraunhofer FOKUS) erarbeitet wurde. Dieses war zu dem Schluss gekommen, dass es wirksames E-Government in Deutschland nicht gibt. So weist das Gutachten nach, dass von den untersuchten Kommunen die Hälfte nicht mehr als zwei Online-Dienste zur Verfügung stellt. Bund, Länder und Kommunen entwickeln und betreiben eigenständige IT-Lösungen anstatt gemeinsame Komponenten zu verwenden. Die Kosten dafür belaufen sich jährlich auf 13 Milliarden Euro. Durch die konsequente Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen könnten jährlich Milliarden eingespart werden.

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