Hundert Tage IT-Sicherheitsgesetz: Jedes dritte Unternehmen fordert Nachbesserung

Das IT-Sicherheitsgesetz spaltet die Unternehmen. Mehr als 20 Prozent beurteilen die staatliche Regulierung als zu schwach und für mehr als zehn Prozent ist das neue Gesetz zu umfangreich. Das sind Ergebnisse der Studie „Digital Security“, die der Management- und Technologie-Berater Sopra Steria Consulting vorgestellt hat.

Das im Juni 2015 verabschiedete IT-Sicherheitsgesetz fordert von Betreibern besonders gefährdeter und kritischer Infrastrukturen ein Mindestsicherheitsniveau sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen. Grundsätzlich begrüßen IT-Entscheider das Gesetz, wie die Studie „Digital Security“ von Sopra Steria Consulting zeigt. Jeder fünfte IT-Entscheider glaubt aber nicht, dass sich dadurch die Gefahr von Cyber-Angriffen wirkungsvoll bekämpfen lässt und fordert strengere Regulierungen. Vor allem IT-Entscheider aus Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern beurteilen die staatliche Regulierung der IT-Sicherheit als zu gering. Für 13 Prozent der Befragten sind die Regelungen hingegen zu umfangreich.

Ehe über eine noch strengere Regulierung oder eine Aufweichung nachgedacht wird, sollte das IT-Sicherheitsgesetz erst einmal in seiner heutigen Form durchgesetzt werden. „Betreiber kritischer Infrastrukturen, die den Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes nicht nachkommen, müssen entsprechend sanktioniert werden“, sagt Gerald Spiegel, Leiter Information Security Solutions bei Sopra Steria Consulting. Zudem stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Bußgeldhöhe und finanziellen Folgen beim Ausfall kritischer Infrastrukturen. „Das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität Köln hat errechnet, dass ein einstündiger Stromausfall durchschnittliche Wertschöpfungsverluste von 430 Millionen Euro verursacht. Wenn der Stromausfall aber durch eine unzureichende IT-Sicherheit ausgelöst wurde, steht ein Bußgeld von maximal 100.000 Euro dazu in keiner Relation“, so Spiegel weiter.
Das Gesetz regelt unter anderem, dass Betreiber sogenannter „kritischer Infrastrukturen“ ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden müssen. Ebenfalls neu eingefügt wurde in das Gesetz eine Evaluierung nach vier Jahren. Gleichzeitig werden Hard- und Software-Hersteller zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Sicherheitslücken verpflichtet.

Über die Studie: Im Zeitraum Juni und Juli 2015 wurden 110 IT-Entscheider aus Unternehmen ab 500 Mitarbeitern der Branchen Banken, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleister, Energieversorger, Automotive, sonstiges Verarbeitendes Gewerbe, Telekommunikation und Medien, Öffentliche Verwaltung befragt. Explizit ausgeschlossen wurden Beratungsunternehmen und Anbieter von IT-Lösungen.

Was das IT-Sicherheitsgesetz von Unternehmen fordert

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz will die Bundesregierung Deutschland zum Vorreiter in Sachen digitaler Personenschutz machen. Dafür sollen IT-Prozesse von sogenannten kritischen Infrastrukturen stärker kontrolliert werden. Das betrifft mehr als 2.000 Unternehmen bundesweit. Treten hier Risiken auf, kann das auch persönliche Daten gefährden. Aber für welche Firmen gilt das konkret und worauf müssen sie sich jetzt einstellen?

Deutschland muss sich besser vor kriminellen Übergriffen aus dem Web schützen. Das ist nicht erst seit den wiederholten Cyber-Attacken auf das Netzwerk des Bundestages bekannt. Diese Vorfälle bekräftigen aber, wie dringend die Angelegenheit ist. Laut einer aktuellen Bitkom-Studie kosten digitale Angriffe die Wirtschaft rund 51 Milliarden Euro im Jahr. Am häufigsten sind demnach Automobilhersteller, Chemieindustrien und das Finanzwesen betroffen. Das IT-Sicherheitsgesetz sieht vor, Unternehmen mit kritischen Infrastrukturen besser zu kontrollieren. Dabei geht es um Firmen im Bereich Finanzen, Verkehr, Gesundheit und IT. Personendaten sollen dadurch besser geschützt und das Vertrauen der Bürger in die Digitalisierung gestärkt werden. Letzteres ist wichtig, um beispielsweise den Online-Handel voranzutreiben. Noch immer sehen viele Internet-Shopper die Angabe von persönlichen Daten im Bestellprozess kritisch. Darüber hinaus überträgt das Gesetz mehr Rechte an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskriminalamt (BKA). Das ist nötig, um einheitliche Vorkehrungen zu gewährleisten. Noch immer sind viele Unternehmen der Meinung, dass ihre IT künftigen Netzwerkangriffen gewachsen ist. Laut dem Verizon’s Data Breach Investigation Report braucht es aber bei fast 70 Prozent der Vorfälle sogar Monate, bis diese erkannt werden. „Was das IT-Sicherheitsgesetz von Unternehmen fordert“ weiterlesen