Klagewelle und Anfrageflut? Deutsche Verbraucher sind streitlustig beim Schutz ihrer Daten

80 % der Deutschen sind ahnungslos, wenn es um ihre Rechte beim Schutz der Privatsphäre geht.

Datenschutz? Mir doch egal! Dieser Eindruck entsteht, wenn man die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, des Meinungsforschungsinstitutes YouGov, unter 2.000 deutschen Verbrauchern betrachtet: Denn über 80 % der Deutschen sind ahnungslos, wenn es um ihre Rechte beim Schutz der Privatsphäre geht.

Die im Auftrag des Daten-Experten Commvault durchgeführte Studie untersuchte, was die Deutschen über die im Mai 2018 in Kraft tretende europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wissen. Die Antwort: Tatsächlich fast nichts.

Gerade einmal 5% der Deutschen kennen aktuell ihre Rechte. Dieses Ergebnis überrascht angesichts der Tatsache, dass der Schutz ihrer persönlichen Daten ein Thema ist, das ihnen am Herzen liegt: So geben zwei Drittel der Verbraucher ihre Daten nur an Unternehmen weiter, wenn es absolut nötig ist. Trotz des vorsichtigen Umgangs mit ihren Daten haben dennoch 45 % keinen Überblick, wo ihre Daten genau gespeichert sind.

Social Media-Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co werden von Löschanfragen voraussichtlich am stärksten betroffen sein und dürften Mitglieder verlieren. (Foto: Stockata.de)

Generationenunterschied: Jedem Fünften der 18- bis 24-Jährigen ist es egal, wem er seine Daten gibt und ob die Freigabe nötig ist.

Besonders junge Deutsche machen sich wenige Gedanken über die Datensammelwut der Unternehmen. Dennoch, alle Altersklassen zusammengefasst, weiß immerhin die Hälfte der deutschen Bevölkerung, welchen Dienstleistern sie in den letzten sechs Monaten die Nutzung ihrer persönlichen Daten erlaubt hat. Doch gerade hier zeigt sich ein gewaltiger Generationenunterschied:

  • So haben gerade einmal  29% der 18- bis 24-Jährigen den Überblick, welche Unternehmen ihre Daten nutzen. Bei den über 55-Jährigen handelt es sich immerhin um die Hälfte (50%)
  • Zudem ist es jedem Fünften der 18- bis 24-Jährigen schlichtweg egal, ob die Datenfreigabe nötig ist, um eine Dienstleistung überhaupt nutzen zu können. Bei den über 55-Jährigen hingegen, geht nur jeder Zehnte so nachlässig mit seinen Daten um.




Achtung, die Kunden kommen!

Doch nun kommt die europäische Datenschutzgrundverordnung um die Rechte der Bürger zu stärken und Unternehmen beim Schutz sensibler, personenbezogener Verbraucherdaten stärker in die Pflicht nehmen.
Und diese müssen sich laut den Umfrageergebnissen warm anziehen:

Sobald Verbraucher erst einmal ihre Rechte kennen, wollen diese auch zwei Drittel, nach Inkrafttreten der Verordnung, einfordern: Dabei handelt es sich hauptsächlich um zwei zentralen Reglungen – das Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen speichert, und das sogenannte Recht auf Vergessenwerden, also das Löschen aller personenbezogenen Daten. Gerade die beiden Rechte können empfindliche Konsequenzen für Unternehmen haben. Abhängig von der Größe des betroffenen Unternehmens und der jeweiligen Kundenbasis, können ab Mai 2018 schnell hunderte bis mehrere tausende Anfragen eingehen, die alle innerhalb eines Monats beantwortet werden müssen.

Mobilfunkanbieter müssen sich auf Anfrageflut einstellen

Ganz oben auf der Liste der Unternehmen, von denen Verbraucher Informationen zu den von ihnen gespeicherten Daten verlangen würden, stehen die Mobilfunkanbieter (46 %), dicht gefolgt vom Einzel- und Onlinehandel (44 %).

Daran brisant ist, dass fast ein Drittel der Befragten (31%) bereits im Laufe des Jahres 2018 von ihrem Recht gebrauch machen wollen. Was ihr gutes Recht ist, würde zum jetzigen Zeitpunkt in einigen Unternehmen zum Chaos kommen – viele Unternehmen sind weder organisatorisch noch technisch vorbereitet, wie eine andere Umfrage unter deutschen Unternehmen ergab, die von Deutsche Messe Interactive im Auftrag von Commvault durchgeführt wurde.

Sinkende Mitgliederzahlen für Facebook, Twitter & Co

Keine Überraschung: Das Recht auf Vergessenwerden wird vor allem Social-Media-Dienste empfindlich treffen.
So wollen 38 % der deutschen Verbraucher hier ihre personenbezogenen Daten und damit ihre Profile löschen lassen – ein Recht, das ihnen in der Vergangenheit oft verweigert wurde, jetzt aber einklagbar wird. Sollten die Verbraucher nach der gesetzlich festgelegten Frist von einem Monat keine Antwort bekommen, würden 35 % von ihrem Klagerecht Gebrauch machen.

Ein Zeichen dafür, wie notwendig ein solches Recht für die Verbraucher war. 

Für die von Commvault in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage „Die EU-Datenschutzgrundverordnung im Verbrauchercheck“ wurden im Juni 2017 von YouGov mit 2.064 deutsche Verbraucher befragt. In der Umfrage „Sind Sie bereit für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?“ wurden von Deutsche Messe Interactive im Mai und Juni 2017 im Auftrag von Commvault 113 Unternehmen in Deutschland befragt.

Mehr zum Thema Datenschutz lesen Siehier.




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