BT-Studie: IT-Entscheider wünschen sich Video-Konferenzen mit Smartphone oder Tablet

Unternehmen setzen vermehrt auf Video-Technologien, um ihren Mitarbeitern eine effektivere Kommunikation zu ermöglichen. Das belegt eine Studie, die der Netzwerk- und IT-Dienstleister BT gemeinsam mit Cisco in Auftrag gegeben hat. In Kombination mit Cloud Computing und mobilen Technologien hilft der Einsatz von Video-Kommunikation dabei, eine „digitale Abkoppelung“ („Digital Dislocation“) der Mitarbeiter von ihrem Unternehmen zu vermeiden. Die Digitalisierung ermöglicht eine Verlagerung der Arbeit in Bereiche außerhalb des Büros, und diese wiederum kann dazu führen, dass Mitarbeiter sich nicht ausreichend in die Unternehmensabläufe einbezogen fühlen, weil sie den persönlichen Kontakt mit ihren Kollegen vermissen.

Laut Studie entwickeln sich Technologien wie Video, Cloud Computing und mobile Anwendungen zu entscheidenden Plattformen für die Kommunikation innerhalb großer Konzerne – vom Management bis hin zu den Angestellten: 85 Prozent der Befragten bezeichnen den Video-Einsatz am Arbeitsplatz als sehr hilfreich, und fast drei Viertel (72 Prozent) der IT-Entscheider wünschen sich Videofunktionen auf dem Firmen-Smartphone oder Tablet. Gut ein Viertel der Befragten (27 Prozent) gab an, dass die Mitarbeiter in seinem Unternehmen YouTube zu beruflichen Zwecken nutzen. Damit hat sich dieser Anteil gegenüber 2013 nahezu verdoppelt.

Die Ergebnisse der Studie legen ebenfalls nahe, dass mehr getan werden muss, um der „digitalen Abkoppelung“ entgegenzuwirken. Zwei Drittel der IT-Entscheider (60 Prozent) beklagen, dass die Versuche, Kollegen zu kontaktieren, zu viel Zeit kosten. Und drei Viertel der Befragten wünschen sich einfachere Wege, Informationen mit anderen zu teilen. „BT-Studie: IT-Entscheider wünschen sich Video-Konferenzen mit Smartphone oder Tablet“ weiterlesen

Hundert Tage IT-Sicherheitsgesetz: Jedes dritte Unternehmen fordert Nachbesserung

Das IT-Sicherheitsgesetz spaltet die Unternehmen. Mehr als 20 Prozent beurteilen die staatliche Regulierung als zu schwach und für mehr als zehn Prozent ist das neue Gesetz zu umfangreich. Das sind Ergebnisse der Studie „Digital Security“, die der Management- und Technologie-Berater Sopra Steria Consulting vorgestellt hat.

Das im Juni 2015 verabschiedete IT-Sicherheitsgesetz fordert von Betreibern besonders gefährdeter und kritischer Infrastrukturen ein Mindestsicherheitsniveau sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen. Grundsätzlich begrüßen IT-Entscheider das Gesetz, wie die Studie „Digital Security“ von Sopra Steria Consulting zeigt. Jeder fünfte IT-Entscheider glaubt aber nicht, dass sich dadurch die Gefahr von Cyber-Angriffen wirkungsvoll bekämpfen lässt und fordert strengere Regulierungen. Vor allem IT-Entscheider aus Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern beurteilen die staatliche Regulierung der IT-Sicherheit als zu gering. Für 13 Prozent der Befragten sind die Regelungen hingegen zu umfangreich.

Ehe über eine noch strengere Regulierung oder eine Aufweichung nachgedacht wird, sollte das IT-Sicherheitsgesetz erst einmal in seiner heutigen Form durchgesetzt werden. „Betreiber kritischer Infrastrukturen, die den Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes nicht nachkommen, müssen entsprechend sanktioniert werden“, sagt Gerald Spiegel, Leiter Information Security Solutions bei Sopra Steria Consulting. Zudem stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Bußgeldhöhe und finanziellen Folgen beim Ausfall kritischer Infrastrukturen. „Das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität Köln hat errechnet, dass ein einstündiger Stromausfall durchschnittliche Wertschöpfungsverluste von 430 Millionen Euro verursacht. Wenn der Stromausfall aber durch eine unzureichende IT-Sicherheit ausgelöst wurde, steht ein Bußgeld von maximal 100.000 Euro dazu in keiner Relation“, so Spiegel weiter.
Das Gesetz regelt unter anderem, dass Betreiber sogenannter „kritischer Infrastrukturen“ ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden müssen. Ebenfalls neu eingefügt wurde in das Gesetz eine Evaluierung nach vier Jahren. Gleichzeitig werden Hard- und Software-Hersteller zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Sicherheitslücken verpflichtet.

Über die Studie: Im Zeitraum Juni und Juli 2015 wurden 110 IT-Entscheider aus Unternehmen ab 500 Mitarbeitern der Branchen Banken, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleister, Energieversorger, Automotive, sonstiges Verarbeitendes Gewerbe, Telekommunikation und Medien, Öffentliche Verwaltung befragt. Explizit ausgeschlossen wurden Beratungsunternehmen und Anbieter von IT-Lösungen.